Ihre Vertretung für Erbrecht – Ihr Testament und die Abwicklung - RA Dr. Horst Lumper in Bregenz und Wien

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Ihr letzter Wille, unanfechtbar

Natürlich können Sie Ihr Testament selbst schreiben, denn mit den Unterschriften der Zeugen und mit einem Datum, das es als das letzte verfasste Testament ausweist, hat es Gültigkeit – theoretisch. Was Sie nicht kennen können, sind die zahlreichen gesetzlichen Regelungen, die nicht nur die Erb- oder Pflichtteilsansprüche Ihrer Hinterbliebenen betreffen, sondern auch dafür sorgen, dass Ihr letzter Wille durch eine unklare Formulierung anfechtbar wird. Wenn Sie nicht wollen, dass es zu Erbstreitigkeiten kommt, lassen Sie uns Ihnen helfen.

Rechtsgültig und registriert

Wir informieren Sie über die Ansprüche Ihrer nächsten Angehörigen und zeigen Ihnen auch alternative Möglichkeiten auf, zum Beispiel eine Schenkung im Todesfall. Wir sorgen dafür, dass Ihr Testament so abgefasst ist, dass keinerlei Unklarheiten mehr bestehen, und lassen es natürlich amtlich registrieren. Dadurch werden eventuell vorhandene Dokumente mit älterem Datum ungültig.
Wir sorgen auch gern als Testamentsvollstrecker für die Durchführung, von der Verlesung bis zu den ordentlichen Besitzwechseln.